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Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Jegliche Lieferung von Waren und Dienstleistungen durch Rheonics Als Verkäufer gegenüber dem Kunden („Kunde“) gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Im Widerspruch zu den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden diese nur insoweit Anwendung Rheonics ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.2 Etwaige Ansprüche gegen Rheonics Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

1.3 Der Verkauf, der Weiterverkauf und die Entsorgung von Waren und Dienstleistungen einschließlich der dazugehörigen Technologie oder Dokumentation können den Exportkontrollbestimmungen der Schweiz, der EU und der USA sowie den Exportkontrollbestimmungen weiterer Länder unterliegen. Jeder Weiterverkauf von Waren an Embargoländer oder an verweigerte Personen oder Personen, die die Waren für militärische Zwecke, ABC-Waffen oder Nukleartechnologie verwenden oder verwenden dürfen, unterliegt einer offiziellen Lizenz. Der Kunde erklärt mit seiner Bestellung die Konformität mit diesen Gesetzen und Vorschriften und dass die Waren nicht direkt oder indirekt in Länder geliefert werden, die den Import solcher Waren verbieten oder einschränken. Der Kunde erklärt, alle für den Export und Import erforderlichen Lizenzen erhalten zu haben.

2. Information, Beratung

Informationen und Beratung in Bezug auf Rheonics„Die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen erfolgt nach Maßgabe der bisherigen Erfahrungen. Die darin genannten Werte, insbesondere Leistungsangaben, stellen Durchschnittswerte dar, die durch Versuche unter Standardlaborbedingungen ermittelt wurden. Rheonics kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass seine Produkte genau den angegebenen Werten und Einsatzgebieten entsprechen. Für etwaige Haftungsfragen gilt § 10 dieser AGB. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

3. Preise

3.1 Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefer- und Leistungsumfang. Jede zusätzliche oder spezielle Lieferung oder Dienstleistung wird dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.2 Sofern von uns nicht ausdrücklich anders vereinbart, müssen alle Sendungen von uns nach Erhalt einer Rechnung im Voraus bezahlt werden. Falls wir der Zahlung nach Lieferung zugestimmt haben, sind unsere Rechnungen vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig und zahlbar, es sei denn, in der Rechnung ist eine längere Zahlungsfrist angegeben.

3.3 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Werk der Rheonics Konzernunternehmen, das diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet. Der Kunde trägt alle zusätzlichen Frachtkosten, über die Standardverpackung hinausgehende Verpackungskosten, öffentliche Abgaben (einschließlich Quellensteuern) und Zölle.

3.4 Der Kunde hat kein Recht auf Aufrechnung oder Zurückbehaltung, es sei denn, die Gegenforderung wurde von uns nicht bestritten oder durch eine endgültige und verbindliche Entscheidung festgestellt.

3.5 Im Falle eines kundenspezifischen Produkts oder der Nichtverfügbarkeit einer Kreditfazilität für den Kunden gelten die Zahlungsbedingungen als Vorauszahlung, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

4. Lieferung

4.1 Jeder Zeitraum, der für die Bestimmung des Versanddatums gemäß diesem § 4 relevant ist (wie von uns bei Auftragserteilung angegeben oder anderweitig vereinbart), beginnt (a), wenn eine Vorauszahlung vereinbart wurde, nach Eingang der voller Kaufpreis (einschließlich Mehrwertsteuer und Versandkosten) oder (b) bei Nachnahme oder Zahlung nach Vereinbarung der Lieferung nach Abschluss des Kaufvertrags.

4.2 Als Versanddatum gilt der Tag, an dem das Produkt von uns an den Spediteur übergeben wird.

4.3 Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Verzögerungen bei der Lieferung, soweit diese durch höhere Gewalt oder andere Ereignisse verursacht wurden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten bei der Beschaffung) Material oder Strom, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder Nichtlieferung oder falsche oder verspätete Lieferung durch Lieferanten), für die wir nicht verantwortlich sind. Sofern solche Ereignisse es uns erheblich erschweren oder unmöglich machen, unsere Lieferungen oder Leistungen zu erbringen, und das Hindernis nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Hindernissen mit vorübergehender Dauer werden die Bedingungen für Lieferungen und Leistungen verlängert oder die Liefer- und Fertigstellungstermine um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Einlaufzeit verschoben. Soweit vom Kunden aufgrund der Verzögerung nicht erwartet werden kann, dass er die Lieferung oder Dienstleistung annimmt, kann er durch eine sofortige schriftliche Mitteilung an uns vom Vertrag zurücktreten.

4.4 Unbeschadet Rheonics' Rechte aus Verzug des Kunden, Lieferfristen und -termine verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber nicht nachkommt Rheonics. Falls Rheonics seinen Verpflichtungen nicht nachkommt Rheonics Für Schäden aller Art haftet wir ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer 10 dieser Geschäftsbedingungen.

4.5     Rheonics behält sich das Recht vor, eine Lieferung über eine eigene Lieferorganisation durchzuführen.

4.6     Rheonics Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, wenn dies für den Kunden nicht unzumutbar wäre.

4.7 Der Kunde kann nach zwei erfolglosen Nachfristen vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, die Behinderung ist nur vorübergehender Natur und eine Verzögerung würde den Kunden nicht unangemessen beeinträchtigen.

4.8 Etwaiges vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden, das der Kunde nicht innerhalb einer von ihm gesetzten angemessenen Frist ausübt Rheonics, verfällt.

5. Versand, Versicherung und Risikoübergang

5.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, können wir die geeignete Versandart nach eigenem Ermessen bestimmen und den Spediteur auswählen.

5.2 Wir sind nur verpflichtet, das Produkt ordnungsgemäß und rechtzeitig an den Spediteur zu liefern und sind nicht verantwortlich für Verzögerungen, die vom Spediteur verursacht werden. Von uns angegebene Transitzeiten sind daher nur unverbindliche Schätzungen.

5.3 Das Risiko einer versehentlichen Zerstörung, Beschädigung oder des Verlustes des gelieferten Produkts geht mit der Lieferung des Produkts durch uns an den Spediteur auf den Kunden über.

5.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, Rheonics hat Anspruch auf Ersatz der damit verbundenen Aufwendungen und geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung, des Untergangs und des Untergangs auf den Kunden über.

5.4 Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch und Transport, Feuer- und Wasserschäden oder andere versicherbare Risiken versichert.

6. Zahlung

6.1 Die Zahlung erfolgt in voller Höhe innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der fällige Betrag bei uns eingeht Rheonics. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung und werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorlegung und Protesterhebung angenommen.

6.2 Kunden dürfen fällige Zahlungen nur dann zurückhalten oder mit ihren eigenen Gegenansprüchen verrechnen, wenn diese unbestritten sind oder sich als rechtsverbindlich erwiesen haben.

6.3 Irgendein von RheonicsBei Zahlungsverzug, Wechselprotest oder Zahlungseinstellung des Kunden werden die Forderungen sofort fällig, unabhängig von der Laufzeit bereits hereingenommener Wechsel. In jedem dieser oben genannten Fälle Rheonics Auch die übrigen Lieferungen sind nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung möglich und kann, wenn innerhalb einer Frist von zwei Wochen keine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung geleistet wird, ohne Setzung einer weiteren Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt und Weiterverkauf

7.1 Gelieferte Waren bleiben uneingeschränkt Eigentum von Rheonics (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem ​​Rechtsgrund.

7.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, von uns gelieferte Produkte, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, weiterzuverkaufen, außer mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

7.3 Nimmt ein Dritter die Vorbehaltsware in Besitz, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde ihn unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns darüber informieren, damit wir unsere Eigentumsrechte umsetzen können.

 

7.4 Wenn wir im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden - insbesondere einer verspäteten Zahlung - vom Vertrag zurücktreten (bei Rückforderung), sind wir berechtigt, die reservierte Ware zu verlangen.

8. Softwarerechte

8.1 Softwareprogramme bleiben in vollem Umfang Eigentum von Rheonics. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von darf kein Programm, keine Dokumentation oder spätere Aktualisierung davon an Dritte weitergegeben werden RheonicsSie dürfen auch nicht für den internen Bedarf des Kunden kopiert oder anderweitig vervielfältigt werden, mit Ausnahme einer einzigen Sicherungskopie aus Sicherheitsgründen.

8.2 Dem Kunden wird ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die Software einschließlich aller dazugehörigen Dokumentationen und Updates zu keinem anderen Zweck als dem Betrieb des Produkts zu nutzen, für den die Software bestimmt ist. Für Programme und Dokumentationen, die im Auftrag des Kunden erstellt und geliefert werden, Rheonics gewährt dem Kunden einzelne Endbenutzerlizenzen zur nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren Nutzung.

8.3 In der Regel werden keine Quellprogramme bereitgestellt. Dies bedarf jeweils einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

9. Garantie

9.1 Die beanstandete Ware ist zurückzusenden an Rheonics zur Prüfung in der Originalverpackung oder einer gleichwertigen Verpackung einreichen. Rheonics Mängelbeseitigung erfolgt bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch und innerhalb der Gewährleistungsfrist. Es ist bei Rheonics' Ermessen ob Rheonics den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben. Rheonics trägt nur die zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten.

9.2 Die gelieferten Gegenstände sind unmittelbar nach ihrer Lieferung an den Kunden oder den von ihm angegebenen Dritten sorgfältig zu prüfen. Sie gelten als vom Kunden genehmigt, wenn wir keine schriftliche Mängelrüge in Bezug auf offensichtliche Mängel oder andere Mängel erhalten, die bei einer sofortigen, sorgfältigen Prüfung innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Lieferung des gelieferten Artikels festgestellt wurden. In Bezug auf andere Mängel gelten die gelieferten Gegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn wir innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Feststellung des Mangels oder, falls früher, zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mangel für den erkennbar war, keine schriftliche Mängelrüge erhalten Kunde während des normalen Gebrauchs des gelieferten Artikels ohne nähere Prüfung. Auf unser Verlangen ist der Liefergegenstand, auf den sich die Beschwerde bezieht, frachtfrei an uns zurückzusenden. Wenn die Mängelrüge gerechtfertigt ist, erstatten wir die Kosten der günstigsten Versandart; Dies gilt nicht, soweit die Kosten steigen, da sich der Liefergegenstand an einem anderen Ort als dem angegebenen Verwendungsort befindet.

9.3 Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände sind wir zunächst verpflichtet und berechtigt, diese nach unserer Wahl zu reparieren oder zu ersetzen, was innerhalb einer angemessenen Frist zu tun ist. Im Falle eines Ausfalls, dh eine Reparatur oder Ersatzlieferung ist unmöglich oder unangemessen oder im Falle einer Ablehnung oder unangemessenen Verzögerung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen reduzieren.

9.4 Wird ein Mangel durch unser Verschulden verursacht, kann der Kunde unter den in § 8 genannten Bedingungen eine Entschädigung verlangen.

9.5 Die Garantie gilt nicht, wenn der Kunde den gelieferten Artikel ohne unsere Zustimmung ändert oder dies von Dritten zulässt und die Behebung des Mangels dadurch unmöglich oder unangemessen erschwert wird. In jedem dieser Fälle trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten für die Beseitigung der durch die Änderungen verursachten Mängel. Darüber hinaus gilt die Garantie nicht in Fällen, in denen der Kunde den gelieferten Artikel ohne unsere Zustimmung öffnet oder vorhandene Siegel entfernt oder beschädigt, es sei denn, das Öffnen des gelieferten Artikels ist für den beabsichtigten Gebrauch erforderlich oder der Kunde weist nach, dass das Öffnen des gelieferten Artikels erfolgt oder das Entfernen oder Beschädigen der Dichtung hat den Defekt nicht verursacht oder verstärkt.

9.6 Die Lieferung von gebrauchten Gegenständen, die im Einzelfall mit dem Kunden vereinbart wurden, erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

9.5 Alle Rechte des Kunden auf Schadensersatz oder Entschädigung richten sich nach den Bestimmungen in Abschnitt 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9.6 Spezifikationen von RheonicsAls Durchschnittsangaben gelten insbesondere die in Angeboten und Prospekten enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Fassungsangaben. Solche Angaben und Daten stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sondern lediglich eine Beschreibung oder Kennzeichnung der Ware.

9.7 Sofern in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich Änderungsgrenzen vereinbart wurden, sind solche Abweichungen zulässig, die im Handel üblich sind.

9.8     Rheonics Für Mängel der gelieferten Ware übernimmt die Firma keine Haftung, wenn diese auf normale Abnutzung zurückzuführen sind. Dem Kunden stehen hiergegen keine Rechte zu Rheonics bei Mängeln an Waren, die als minderwertige oder gebrauchte Ware verkauft werden.

9.9 Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn Bedienungs- oder Wartungsanweisungen nicht beachtet werden, Änderungen an Lieferungen oder Leistungen vorgenommen werden, Teile ausgetauscht oder Materialien verwendet werden, die nicht den ursprünglichen Produktspezifikationen entsprechen Rheonicses sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf einer anderen Ursache beruht.

9.10 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Kunde zur Mängelrüge verpflichtet Rheonics schriftlich oder per Fax.

9.11 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit, die auf einem Mangel beruht Rheonics verantwortlich ist oder Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von beruhen Rheonics.

10. Haftungsbeschränkung

10.1 Unsere Haftung für Schäden, unabhängig von den rechtlichen Gründen, insbesondere aber aufgrund von Unmöglichkeit, Verspätung, mangelhafter oder fehlerhafter Lieferung, Vertragsverletzung, Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, liegt in dem Umfang vor, in dem dies von unserem Verschulden abhängt jeweils gemäß diesem Abschnitt 10 begrenzt.

10.2 Wir haften nicht bei einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, Partner, die berechtigt sind, als Vertreter, gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen zu handeln, es sei denn, wesentliche vertragliche Verpflichtungen werden verletzt. Als wesentlich für den Vertrag angesehen werden die Verpflichtungen zur sofortigen Lieferung und Installation des Liefergegenstandes, seine Mängelfreiheit, die die Funktion oder Nutzung nicht nur unwesentlich beeinträchtigen, sowie die Pflichten der Beratung, des Schutzes und der Pflege, die es dem Kunden ermöglichen Verwendung des Liefergegenstandes vertragsgemäß oder zum Zweck des Schutzes von Leib und Leben des Kunden oder seines Personals oder des Eigentums des Kunden vor erheblichen Schäden.

10.3 Soweit wir aufgrund von und gemäß § 10 Abs. 2 für Schäden haften, ist unsere Haftung auf Schäden beschränkt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die in Betracht gezogen werden Unter den gegebenen Umständen hätten wir dies mit der gebotenen Sorgfalt und Aufmerksamkeit vorhersehen müssen. Darüber hinaus sind indirekte Schäden und Folgeschäden aufgrund von Mängeln am Liefergegenstand nur insoweit entschädigungspflichtig, als solche Schäden typischerweise bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes zu erwarten sind.

10.4 Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen Rheonics Die Frist beträgt – gleich aus welchem ​​Rechtsgrund – 12 Monate (24 Monate, wenn der Kunde Verbraucher ist) ab dem Tag der Lieferung an den Kunden und im Falle deliktischer Ansprüche 12 Monate (24 Monate, wenn der Kunde Verbraucher ist) ab dem Datum der Lieferung an den Kunden ab dem Tag, an dem der Kunde von den Anspruchsgründen und der haftenden Person Kenntnis erlangt oder hätte erlangen können, wenn der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt hätte. Die Regelungen dieser Klausel gelten weder bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen noch in den Fällen der Ziffer 10.3 dieser Geschäftsbedingungen.

10.6 Die Haftung von Rheonics für Software, die von bereitgestellt wird Rheonics beschränkt sich auf die Haftung für durch das Programm verursachte Datenverluste oder -veränderungen; Jedoch, Rheonics haftet nicht für Verluste oder Veränderungen von Daten, die durch die Einhaltung der Pflicht des Kunden, diese Daten in angemessenen Abständen, mindestens einmal täglich, zu sichern, hätten vermieden werden können.

10.7 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, Partner, die berechtigt sind, als Vertreter, gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen zu handeln.

10.8 Soweit wir technische Informationen bereitstellen oder als Berater fungieren und diese Informationen oder Ratschläge nicht Teil des von uns geschuldeten vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs sind, erfolgt dies kostenlos und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

11. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte

11.1 Bei Ansprüchen gegen den Kunden wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder eines Urheberrechts durch die Verwendung der von ihm gelieferten oder erbrachten Leistungen Rheonics entsprechend der vertraglich festgelegten Art und Weise, Rheonics Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung dieser Lieferungen oder Leistungen zu verschaffen, vorausgesetzt, dass der Kunde die Inanspruchnahme Dritter unverzüglich schriftlich anzeigt RheonicsAlle angemessenen Abwehr- und außergerichtlichen Maßnahmen bleiben vorbehalten. Sollte sich trotz dieser Maßnahmen eine weitere Nutzung der von uns gelieferten oder erbrachten Leistungen als unmöglich erweisen Rheonics zu angemessenen wirtschaftlichen Bedingungen gilt als vereinbart, dass Rheonics kann, nach Ermessen von Rheonicszur Beseitigung eines Rechtsmangels die betreffende Lieferung oder Leistung umzuändern oder auszutauschen oder die Lieferung oder Leistung unter Erstattung des bereits gezahlten Kaufpreises zurückzunehmen Rheonics abzüglich eines gewissen Abzugs zur Berücksichtigung des Alters der betreffenden Lieferung oder Leistung.

11.2 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten bestehen nicht Rheonics weder wesentliche Vertragspflichten verletzt noch Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Rheonics Für den Fall, dass Rechtsverletzungen durch die Nutzung der von uns gelieferten Lieferungen oder Leistungen verursacht werden, bestehen keine Verpflichtungen gemäß Ziffer 11.1 Rheonics auf eine andere als die vertraglich festgelegte Weise oder durch den Betrieb dieser zusammen mit anderen als Rheonics Lieferungen oder Leistungen.

12. Entsorgung

Der 12.1-Kunde ist verpflichtet, die der Ware beiliegenden Unterlagen genau zu beachten und die ordnungsgemäße Entsorgung der Ware nach den gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.

12.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Kunde verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten zu entsorgen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Verpflichtung im Falle eines Weiterverkaufs der Ware auf den Käufer der Ware oder von Teilen davon zu übertragen. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Abfällen.

12.3 Dem Kunden wird das nicht ausschließliche Recht eingeräumt, mit dem Produkt gelieferte Software zur Verwendung in Verbindung mit dem Produkt zu verwenden.

12.4 Der Kunde hat kein Recht, Kopien der Software anzufertigen, außer zum Zweck der Nutzung der Software gemäß § 12 Abs. 3 oder zu Sicherungszwecken.

12.5 Der Kunde darf seine Rechte an der Software nur dann auf einen Dritten übertragen, wenn gleichzeitig das Eigentum an dem betreffenden Produkt (insbesondere einem Hardwareprodukt) auf diesen Dritten übertragen wird und der Kunde keinerlei Kopie des Produkts aufbewahrt Software.

12.6 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind wir nicht verpflichtet, den Quellcode der Software zur Verfügung zu stellen.

12.7 Alle Ergebnisse unserer Entwicklungsdienstleistungen bleiben unser geistiges Eigentum. Dies schließt auch Erfindungen, Ideen, Konzepte, Designs und Verbesserungen ein - unabhängig davon, ob sie patentierbar oder gesetzlich geschützt sind oder nicht. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beinhalten die Vergütungen für Entwicklungsdienstleistungen nicht die Übertragung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten auf den Kunden.

12.8 Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten sind ausgeschlossen, soweit der Kunde für die Verstöße verantwortlich ist oder soweit die Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten durch vom Kunden festgelegte besondere Anforderungen durch eine von uns nicht vorhersehbare Nutzung verursacht wurden durch Änderungen des Kunden an der Lieferung oder durch die Verwendung der Liefergegenstände in Verbindung mit anderen von uns nicht gelieferten Gegenständen.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

13.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt keine Auskunftserteilung Rheonics im Zusammenhang mit Bestellungen gelten als vertraulich, sofern ihre Vertraulichkeit nicht offensichtlich ist.

13.2   Rheonics weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung gespeichert werden können Rheonics und kann an verbundene Unternehmen übertragen werden Rheonics der Rheonics Gruppe.

13.3 Wir können alle Daten in Bezug auf den Kunden speichern und verarbeiten, soweit dies zum Zwecke der Ausführung und Durchführung des Kaufvertrags erforderlich ist und solange wir verpflichtet sind, diese Daten gemäß geltendem Recht aufzubewahren.

13.4 Wir werden ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weitergeben, es sei denn, eine Offenlegung ist nach geltendem Recht erforderlich.

14. Anwendbares Recht und zuständige Gerichte

14.1 Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz des Kunden Rheonics Konzernunternehmen, das diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet. Jedoch, Rheonics ist berechtigt, den Kunden auch am Sitz des Kunden zu verklagen.

Es gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss des internationalen Kollisionsrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG), sofern der Kunde Kaufmann ist öffentlich-rechtliche Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

14.3 Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Klauseln oder Teile davon nicht berührt.

Laden Sie die AGB herunter

Im Folgenden können Sie das Dokument mit den Verkaufsbedingungen herunterladen.

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