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Rheonics Softwarelizenzvertrag

1. ZWECK/LIZENZ

Durch die Nutzung dieser Software erklären Sie (Lizenznehmer) Ihr Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen. WENN SIE MIT DIESEN BEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT SOFORT INSTALLIEREN ODER DEINSTALLIEREN. RheonicsInc. („Rheonics„, Lizenzgeber) stellt Ihnen dieses Computerprogramm und zugehörige Materialien zur Nutzung zur Verfügung Rheonics NUR Produkte und Dienstleistungen. Sie übernehmen die Verantwortung für die Anschaffung einer Maschine und der zugehörigen Ausrüstung, die mit dem Programm kompatibel ist, sowie für die Installation, Nutzung und die mit dem Programm erzielten Ergebnisse.

Rheonics gewährt Ihnen eine nicht übertragbare, nicht ausschließliche Lizenz für: (a) die Nutzung aller vollständig bezahlten, Ihnen zur Verfügung gestellten Lizenzprogramme zur Ausführung auf einem einzigen Computer; (b) das Programm zur Sicherung oder Änderung zu dem alleinigen Zweck kopieren, das Programm auf einem einzelnen Computer zu installieren und zu konfigurieren. Eine einzelne Maschine kann aus einer einzelnen physischen Maschine mit einem einzelnen Betriebssystem oder einer einzelnen virtuellen Maschine bestehen, die auf einem Host-Computer ausgeführt wird. Sie müssen jede Kopie, die an eine andere juristische Person übertragen wird, die rechtmäßigen Zugriff zur Nutzung der Software hat, reproduzieren und den Urheberrechtsvermerk auf jeder Kopie anbringen Rheonics Produkte und Dienstleistungen. SIE DÜRFEN KEINE PROGRAMME ODER ZUGEHÖRIGE MATERIALIEN ODER JEGLICHE KOPIEN, GANZ ODER TEILWEISE, RÜCKENTWICKELN, VERWENDEN, KOPIEREN ODER ÄNDERN, SOFERN DIES NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER LIZENZ VORGESEHEN IST. WENN SIE DEN BESITZ EINER KOPIE DES PROGRAMMS ODER ZUGEHÖRIGER MATERIALIEN AN EINE ANDERE PARTEI ÜBERTRAGEN, ERLÖST IHRE LIZENZ AUTOMATISCH. Sofern nicht ausdrücklich anders gestattet, dürfen Sie das Programm nicht zur Bereitstellung von Abonnementdiensten, Schulungsdiensten, Beratungsdiensten, Servicebüros, Time-Sharing oder Mietnutzung für Dritte nutzen. Es wird keine Lizenz, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für geistiges Eigentum gewährt, das direkt oder indirekt Eigentum von ist Rheonics die sich nicht speziell auf das hierin bereitgestellte Programm bezieht, noch darf eine Lizenz, mit Ausnahme der hier ausdrücklich gewährten Lizenz, gesetzlich stillschweigend oder im Sinne der Billigkeit sein oder unter der Doktrin der Patenterschöpfung bestehen.

2. TITEL

Das Eigentum an dem Programm und den dazugehörigen Materialien verbleibt jederzeit bei uns Rheonics oder seine Lizenzgeber. Ihr Nutzungsrecht unterliegt jederzeit den Bedingungen dieser Vereinbarung. Rheonics kann das Programm und/oder zugehörige Materialien von Zeit zu Zeit überarbeiten oder aktualisieren und ist dabei nicht verpflichtet, Ihnen solche Überarbeitungen oder Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen.

Der Lizenzgeber gewährleistet, dass er das Recht hat, dem Lizenznehmer die vorübergehende Nutzung des Softwaresystems zu gewähren. Der Lizenzgeber übernimmt keine weiteren Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck.

3 BEGRIFF

Sie können diese Lizenz jederzeit kündigen, indem Sie das Programm und die zugehörigen Materialien sowie alle Kopien in jeglicher Form vernichten. Diese Lizenz erlischt auch unter den an anderer Stelle in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen oder wenn Sie eine Bestimmung oder Bedingung dieser Vereinbarung nicht einhalten. Bei einer solchen Kündigung erklären Sie sich damit einverstanden, das Programm und die zugehörigen Materialien sowie alle Kopien in jeglicher Form zu vernichten.

4. VERTRAULICHKEIT

4.1 Vertrauliche Informationen des Lizenznehmers

Der Lizenznehmer erkennt dies an RHEONICS SOFTWARES enthält geschützte und vertrauliche Informationen des Lizenzgebers, die der Lizenzgeber als wertvolle Geschäftsgeheimnisse betrachtet. Darüber hinaus kann es sein, dass dem Lizenznehmer vertrauliche Informationen von Dritten, mit denen der Lizenzgeber Geschäfte tätigt, zur Verfügung gestellt werden oder diesen ausgesetzt werden. Die vertraulichen Informationen des Lizenzgebers und Dritter werden zusammenfassend als „vertrauliche Informationen“ bezeichnet. In Anerkennung des Vorstehenden verpflichtet sich der Lizenznehmer und stimmt zu:

A. Der Lizenznehmer wird alle vertraulichen Informationen streng vertraulich behandeln und dabei die erforderliche Sorgfalt walten lassen, um eine unbefugte Nutzung oder Offenlegung zu verhindern.

B. Dieser Lizenznehmer wird keine vertraulichen Informationen direkt oder indirekt an Dritte weitergeben, es sei denn, der Lizenzgeber hat zuvor schriftlich zugestimmt;

C. Der Lizenznehmer wird keine vertraulichen Informationen für eigene Zwecke nutzen, beispielsweise für die Entwicklung eines Konkurrenzprodukts. oder zugunsten einer Person oder einer anderen juristischen Person außer dem Lizenzgeber;

D. Dass (i) nach Beendigung der Gespräche mit dem Lizenzgeber oder (ii) wenn der Lizenzgeber mit der Erbringung von Dienstleistungen für den Lizenznehmer beauftragt ist, nach Abschluss des Auftrags oder (iii) zu jedem Zeitpunkt, zu dem der Lizenzgeber dies verlangt, der Lizenznehmer dem Lizenzgeber umgehend liefern wird oder wird nach Wahl des Lizenzgebers alle Memoranden, Notizen, Aufzeichnungen, Berichte, Medien und andere Dokumente und Materialien (sowie alle Kopien davon) in Bezug auf oder einschließlich vertraulicher Informationen vernichten, die der Lizenznehmer dann möglicherweise besitzt oder unter seiner Kontrolle hat; Und

e. Der Lizenznehmer wird keine Maßnahmen in Bezug auf die vertraulichen Informationen ergreifen, die nicht mit deren vertraulichem und geschütztem Charakter vereinbar sind.

Der Lizenznehmer darf die vertraulichen Informationen nur wie folgt offenlegen:

A. An seine Mitarbeiter und Vertreter („Mitarbeiter“), die solche Informationen im Zusammenhang mit dieser Softwarelizenzvereinbarung kennen müssen (und in jedem Fall ist der Lizenznehmer für die Einhaltung der Bedingungen dieser Softwarelizenzvereinbarung durch alle Mitarbeiter verantwortlich); Und

B. Wenn die Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist, muss der Lizenznehmer in einem solchen Fall den Lizenzgeber vorab schriftlich über eine solche Offenlegung informieren und dem Lizenzgeber Kopien aller zugehörigen Informationen zur Verfügung stellen, damit der Lizenzgeber geeignete Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen ergreifen kann.

4.2 Vertrauliche Informationen des Lizenzgebers

Für die Zwecke dieser Softwarelizenzvereinbarung umfassen vertrauliche Informationen unter anderem alle Geschäftsinformationen des Lizenzgebers, einschließlich der folgenden:

A. Alle Informationen und Daten im Zusammenhang mit der Software und Dokumentation;

B. Alle Informationen im Zusammenhang mit den geplanten oder bestehenden Computersystemen und der Systemarchitektur des Lizenzgebers, einschließlich Computerhardware, Computersoftware, Quellcode, Objektcode, Dokumentation, Verarbeitungsmethoden und Betriebsmethoden;

C. Alle Informationen zu den Produktstrategien, Kundenlisten, Verkäufen, Gewinnen, organisatorischen Umstrukturierungen, neuen Geschäftsinitiativen und Finanzinformationen des Lizenzgebers; Und

D. Vertrauliche Informationen Dritter, mit denen der Lizenzgeber Geschäfte tätigt. Ungeachtet des Vorstehenden umfassen vertrauliche Informationen keine Informationen, die (i) der Öffentlichkeit nicht aufgrund einer Offenlegung durch den Lizenznehmer allgemein bekannt sind oder werden, (ii) sich vor der Offenlegung durch den Lizenzgeber rechtmäßig im Besitz des Lizenznehmers befanden oder (iii ) erhält der Lizenznehmer in gutem Glauben und ohne Einschränkungen von einem Dritten, der gegenüber dem Lizenzgeber nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet ist und das Recht hat, eine solche Offenlegung vorzunehmen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Offenlegung vertraulicher Informationen zu irreparablen Schäden für den Lizenzgeber und zu Schäden führen kann, die möglicherweise schwer festzustellen sind. Der Lizenzgeber hat daher Anspruch auf eine einstweilige Verfügung bei Offenlegung oder drohender Offenlegung von vertraulichen Informationen, ohne dass der Lizenzgeber den Nachweis eines irreparablen Schadens erbringen muss, zusätzlich zu anderen Rechtsmitteln, die gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen. Ohne Einschränkung des Vorstehenden muss der Lizenznehmer den Lizenzgeber unverzüglich benachrichtigen, wenn er erfährt oder Grund zu der Annahme hat, dass eine natürliche oder juristische Person, die Zugang zu vertraulichen Informationen hatte, gegen die Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung verstoßen hat oder dies beabsichtigt.

Darüber hinaus darf der Lizenznehmer die Ergebnisse einer Bewertung oder eines Benchmarks nicht veröffentlichen RHEONICS SOFTWARE ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers an Dritte weiterzugeben.

5. BESCHRÄNKTE GARANTIE

Rheonics garantiert, dass die Medien, auf denen das Programm bereitgestellt wird, bei normalem Gebrauch für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum der Lieferung an Sie, nachgewiesen durch eine Kopie Ihrer Rechnung, frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Jedoch, Rheonics übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Programm enthaltenen Funktionen Ihren Anforderungen entsprechen oder dass der Betrieb des Programms ununterbrochen oder fehlerfrei ist. DAS PROGRAMM UND ZUGEHÖRIGE MATERIALIEN WERDEN „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG. Das gesamte Risiko hinsichtlich der Qualität und Leistung des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft erweisen, übernehmen Sie die gesamten Kosten für alle erforderlichen Wartungs-, Reparatur- oder Korrekturarbeiten.

Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung gegenüber dem Lizenznehmer, wenn der Verstoß auf Folgendes zurückzuführen ist:

A. Gebrauch von RHEONICS SOFTWARE in Kombination mit Software oder Instrumenten, die nicht vom Lizenzgeber bereitgestellt werden

B. Änderungen an der RHEONICS SOFTWARE, die nicht vom Lizenzgeber hergestellt wurde, oder

C. Verwendung einer anderen als einer aktuellen Version von Rheonics Software, wenn eine solche Verletzung durch die Verwendung einer aktuellen Version des Lizenzgebers vermieden worden wäre. Das Vorstehende regelt die gesamte Haftung des Lizenzgebers in Bezug auf die Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen oder anderen Eigentumsrechten durch Rheonics Software oder Teile davon.

6. BESCHRÄNKUNG DER RECHTSMITTEL

RheonicsDie gesamte Haftung und Ihr ausschließlicher Rechtsbehelf sind: (1) der Ersatz aller Medien, die nicht den Anforderungen entsprechen Rheonics' „Eingeschränkte Garantie“ und das mit einer Kopie Ihrer Rechnung an zurückgesandt wird Rheonics., oder (2) wenn Rheonics nicht in der Lage ist, ein Ersatzmedium zu liefern, das frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern ist, können Sie diese Vereinbarung durch Rücksendung des Programms kündigen. Auf keinen Fall Rheonics HAFTBAR IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, DIE AUS IRGENDEINEN GRÜNDEN ENTSTEHEN (OB DIESE URSACHEN AUF VERTRAG, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRLICHER HAFTUNG, ANDERER unerlaubter Handlung, Patentverletzung oder auf andere Weise beruhen), einschließlich entgangener Gewinne, entgangener Einsparungen oder sonstiger Neben- oder Folgeschäden SCHÄDEN, DIE AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DIESES PROGRAMMS ENTSTEHEN, AUCH WENN Rheonics Wurde über die Möglichkeit solcher Schäden oder eines Anspruchs einer anderen Partei informiert.

7. Beendigung

Der Lizenzgeber kann diese Softwarelizenzvereinbarung jederzeit mit oder ohne Angabe von Gründen kündigen, indem er dem Lizenznehmer eine schriftliche Kündigung mit Wirkung zum Erhalt der Kündigung durch den Lizenznehmer mitteilt. Ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software, einschließlich der gesamten zugehörigen Dokumentation und aller Kopien davon, unverzüglich nach einer solchen Kündigung an den Lizenzgeber zurückzugeben.

8. VERZICHT

Der Verzicht oder das Versäumnis des Lizenzgebers, ein hierin vorgesehenes Recht auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf weitere hierin festgelegte Rechte. Die in dieser Vereinbarung dargelegten Rechte und Rechtsmittel des Lizenzgebers gelten zusätzlich zu allen Rechten und Rechtsmitteln, die dem Lizenzgeber ansonsten gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht zustehen. Sollte eine Bestimmung dieser Softwarelizenzvereinbarung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dadurch in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt.

 9. RECHT UND GERICHTSSTAND

Diese Softwarelizenzvereinbarung und die hierin enthaltenen Leistungen unterliegen den Gesetzen der Schweiz, ohne Rücksicht auf Gesetzeskonflikte. Lizenznehmer und Lizenzgeber vereinbaren hiermit, dass die alleinige Gerichtsbarkeit und der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Softwarelizenzvereinbarung ergeben, ein zuständiges Bundes- oder Landesgericht im Kanton Zürich ist.

10 ÜBERLEBEN

Alle hierin enthaltenen Bestimmungen in Bezug auf Eigentumsrechte, Vertraulichkeit und Geheimhaltung, Freistellung und Haftungsbeschränkung gelten auch nach Abschluss der Dienste oder einer früheren Kündigung dieser Softwarelizenzvereinbarung.

11. GENERAL

Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von dürfen Sie die Lizenz oder das Programm und zugehörige Materialien nicht unterlizenzieren, abtreten oder übertragen Rheonics. Jeder Versuch einer anderweitigen Unterlizenzierung, Abtretung oder Übertragung von Rechten, Pflichten oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne eine solche Zustimmung ist ungültig.

12. GANZE VEREINBARUNG

In dem Umfang, in dem ein Dritter Eigentümer ist und eine Lizenz dazu erteilt hat Rheonics Jeglicher Teil des Programms, so ist dieser Dritteigentümer ein Begünstigter dieser Vereinbarung und hat das Recht, seine Rechte aus dieser Vereinbarung unabhängig davon durchzusetzen Rheonics. Sollten Sie Fragen zu dieser Vereinbarung haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Rheonics -Mitarbeiter Kontakt aufzunehmen.

 

SIE BESTÄTIGEN, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND MIT IHREN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND. SIE STIMMEN FERNER ZU, DASS ES DIE VOLLSTÄNDIGE UND AUSSCHLIESSLICHE ERKLÄRUNG DER VEREINBARUNG ZWISCHEN UNS IST, DIE ALLE VORSCHLÄGE ODER VORHERIGEN VEREINBARUNGEN, MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, UND ALLE ANDEREN KOMMUNIKATIONEN ZWISCHEN UNS IN BEZUG AUF DEN GEGENSTAND DIESER VEREINBARUNG ERSETZT, ES SEI DENN, DIE WEBSITE, AUF DER DAS PROGRAMM IST VERWENDET IST, UNTERLIEGT EINER RAHMENLIZENZVEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND RheonicsIn diesem Fall unterliegen die Programme und Ihre Nutzung ausschließlich dieser Master-Lizenzvereinbarung. SIE STIMMEN DEM ZU Rheonics KANN IHRE EINRICHTUNG PRÜFEN, UM DIE EINHALTUNG DER VORSTEHENDEN BESTIMMUNGEN ZU BESTÄTIGEN.

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