1. Allgemeines
1.1 Diese globalen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf („Bedingungen“) regeln jegliche Lieferung von Waren und Dienstleistungen durch den jeweiligen Anbieter. Rheonics Die in der Auftragsbestätigung oder Rechnung genannte Einheit („RheonicsDiese Bedingungen gelten gegenüber dem Kunden („Kunde“), sofern keine anderen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen Bedingungen widersprechen, gelten nur insoweit, als sie mit diesen Bedingungen unvereinbar sind. Rheonics hat sie ausdrücklich schriftlich genehmigt.
1.2 Alle Ansprüche, die gegen Rheonics Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
1.3 Der Verkauf, Weiterverkauf und die Entsorgung von Waren und Dienstleistungen einschließlich zugehöriger Technologien und Dokumentationen können den Exportkontrollbestimmungen der Schweiz, der EU und der USA sowie den Exportkontrollbestimmungen weiterer Länder unterliegen. Jeder Weiterverkauf von Waren an Embargoländer oder an Personen, denen die Einfuhr verweigert wird oder die die Waren für militärische Zwecke, ABC-Waffen oder Nukleartechnologie verwenden oder verwenden könnten, bedarf einer behördlichen Genehmigung. Der Kunde erklärt mit seiner Bestellung die Einhaltung dieser Gesetze und Bestimmungen und versichert, dass die Waren weder direkt noch indirekt in Länder geliefert werden, die die Einfuhr solcher Waren verbieten oder beschränken. Der Kunde erklärt, alle für den Export und Import erforderlichen Genehmigungen eingeholt zu haben.
2. Informations-, Beratungs- und Produktionsrechte
2.1 Informationen und Beratung in Bezug auf RheonicsDie Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage bestehender Erfahrungswerte. Alle angegebenen Werte, insbesondere Leistungsdaten, stellen Durchschnittswerte dar, die durch Experimente unter Standardlaborbedingungen ermittelt wurden. Spezifische Leistungsspezifikationen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart und in der Auftragsbestätigung als verbindlich gekennzeichnet sind. Andernfalls Rheonics Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass unsere Produkte die angegebenen Werte und Anwendungsbereiche exakt erfüllen. Haftungsfragen sind in Abschnitt 10 dieser Bedingungen geregelt. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Rheonics behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen den Herstellungsort, die Organisation der Produktion und die Art der Leistungserbringung festzulegen. Rheonics kann zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen ohne vorherige Zustimmung des Kunden Unterauftragnehmer oder Drittanbieter einsetzen, vorausgesetzt, dass Rheonics bleibt gemäß diesen Bedingungen für die Erfüllung solcher Verpflichtungen haftbar.
2.3 Nutzungsbeschränkungen: Die hierunter verkauften Produkte sind nicht für den Einsatz in Verbindung mit kerntechnischen Anlagen oder Aktivitäten, medizinischen Anwendungen oder Lebenserhaltungssystemen bestimmt. Der Kunde akzeptiert, dass Rheonics Die Produkte sind für solche Anwendungen nicht zertifiziert und Rheonics Hiermit wird jegliche Haftung für Schäden, Verletzungen oder Verunreinigungen, die durch eine solche Nutzung entstehen, ausgeschlossen.
3. Preise
3.1 Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Liefer- und Leistungsumfang. Jede zusätzliche oder spezielle Lieferung oder Leistung wird dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
3.2 Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung im Voraus. Im Falle einer Zahlung nach Lieferung sind unsere Rechnungen vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar, es sei denn, in der Rechnung ist eine längere Zahlungsfrist angegeben.
3.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die angegebenen Preise. Ab Werk (EXW) (Incoterms 2020) von der Einrichtung der Rheonics Das Unternehmen, das den Auftrag ausführt, trägt alle zusätzlichen Frachtkosten, Verpackungskosten, die über die Standardverpackung hinausgehen, öffentliche Gebühren (einschließlich Quellensteuern) und Zölle.
3.4 Der Kunde hat kein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung, es sei denn, die Gegenforderung wurde von uns weder bestritten noch durch eine rechtskräftige Entscheidung festgestellt.
3.5 Bei Sonderanfertigungen oder wenn dem Kunden keine Kreditlinie zur Verfügung steht, ist die Zahlung im Voraus fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4. Lieferung
4.1 Jeder für die Bestimmung des Versanddatums gemäß diesem Abschnitt 4 relevante Zeitraum (wie von uns bei der Bestellung angegeben oder anderweitig vereinbart) beginnt (a) bei vereinbarter Vorauszahlung mit dem Eingang des vollen Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer und Versandkosten) bei uns oder (b) bei vereinbarter Zahlung per Nachnahme oder Zahlung nach Lieferung mit dem Abschluss des Kaufvertrags.
4.2 Als Versanddatum gilt der Tag, an dem wir das Produkt an den Spediteur übergeben.
4.3 Wir haften nicht für Lieferunmöglichkeit oder Lieferverzögerungen, soweit diese auf höhere Gewalt oder andere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind (z. B. Betriebsstörungen jeglicher Art, Schwierigkeiten bei der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Personal-, Energie- oder Rohstoffmangel, Epidemien, Pandemien, weltweiter Komponentenmangel, Schwierigkeiten bei der Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder Nichtlieferung, fehlerhafte oder verspätete Lieferung durch Zulieferer), für die wir keine Verantwortung tragen. Soweit solche Ereignisse die Erbringung unserer Leistungen erheblich erschweren oder unmöglich machen und das Hindernis nicht nur vorübergehend ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle vorübergehender Hindernisse verlängern sich die Liefer- und Fertigstellungsfristen um die Dauer des Hindernisses zuzüglich einer angemessenen Vorlaufzeit.
4.4 Ohne Vorurteile Rheonics' Rechte aus Verzug des Kunden, Lieferfristen und -termine verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber nicht nachkommt Rheonics. Falls Rheonics seinen Verpflichtungen nicht nachkommt Rheonics haftet nur für Schäden jeglicher Art gemäß Abschnitt 10 dieser Bedingungen. Rheonics behält sich das Recht vor, eine Lieferung über eine eigene Lieferorganisation durchzuführen.
4.5 Rheonics Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, wenn dies für den Kunden nicht unzumutbar wäre.
4.6 Der Kunde kann den Vertrag nach zwei erfolglosen Nachfristen kündigen, es sei denn, die Behinderung ist lediglich vorübergehender Natur und eine Verzögerung würde den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigen. Für die Stornierung von Bestellungen von Standardprodukten wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 25 % des Gesamtbestellwerts erhoben. Die Stornierung von Bestellungen für kundenspezifisch gefertigte Produkte oder Systeme ist nach Produktionsbeginn nicht mehr möglich, außer mit Rheonics' schriftliche Zustimmung und Zahlung der vollen Stornogebühren, die alle bis zum Stornierungsdatum entstandenen Kosten abdecken.
5. Versand, Versicherung und Gefahrenübergang
5.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, steht es uns frei, die geeignete Versandart und den Spediteur nach unserem vernünftigen Ermessen zu bestimmen.
5.2 Wir sind lediglich verpflichtet, das Produkt ordnungsgemäß und fristgerecht an den Spediteur zu übergeben und haften nicht für Verzögerungen, die durch den Spediteur verursacht werden. Alle von uns angegebenen Laufzeiten sind daher nur unverbindliche Schätzungen.
5.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Beschädigung oder des Verlusts der gelieferten Ware geht mit der Übergabe der Ware durch uns an den Spediteur auf den Kunden über.
5.4 Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch und Transportschäden, Feuer- und Wasserschäden oder andere versicherbare Risiken versichert.
6. Zahlung
6.1 Vorbehaltlich Ziffer 3.2 ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum nur dann vollständig zu leisten, wenn ausdrücklich Zahlungsziele eingeräumt wurden. Die Zahlung gilt als erfolgt, sobald der fällige Betrag bei der Zahlungseingangsstelle eingegangen ist. RheonicsWechsel und Schecks gelten erst dann als Zahlung, wenn sie eingelöst wurden.
6.2 Kunden dürfen fällige Zahlungen nur dann zurückhalten oder mit ihren eigenen Gegenforderungen verrechnen, wenn diese unbestritten sind oder sich als rechtskräftig erwiesen haben.
6.3 Irgendein von RheonicsDie Forderungen sind im Falle eines Zahlungsverzugs sofort fällig.
7. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
7.1 Eigentumserhalt: Die gelieferten Waren bleiben uneingeschränkt Eigentum von Rheonics („Vorbehaltsware“) bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Rechtsgrund, vollständig beglichen sind.
7.2 Sicherungsrecht: Soweit der in Abschnitt 7.1 definierte Eigentumsvorbehalt nach dem anwendbaren Recht des Gerichtsstands des Kunden nicht wirksam ist, gewährt der Kunde hiermit Rheonics Zur Sicherung der Kaufpreiszahlung wird ein Sicherungsrecht (oder ein gleichwertiges Pfandrecht) an den Waren und deren Erlösen eingeräumt. Der Kunde verpflichtet sich, bei allen zur Sicherung dieses Sicherungsrechts erforderlichen Anmeldungen (z. B. UCC-1-Finanzierungserklärungen) mitzuwirken.
7.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, von uns gelieferte Produkte, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, weiterzuverkaufen, es sei denn, wir haben dem zuvor schriftlich zugestimmt.
7.4 Falls ein Dritter Besitz von den Vorbehaltsgegenständen ergreift, insbesondere durch Pfändung/Beschlagnahme, weist der Kunde diesen unverzüglich auf unser Eigentumsrecht/Anspruch hin und unterrichtet uns unverzüglich darüber.
8. Softwarerechte und geistiges Eigentum
8.1 Die Softwareprogramme bleiben vollständig Eigentum von Rheonics. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von darf kein Programm, keine Dokumentation oder spätere Aktualisierung davon an Dritte weitergegeben werden RheonicsSie dürfen auch nicht für den internen Bedarf des Kunden kopiert oder anderweitig vervielfältigt werden, mit Ausnahme einer einzigen Sicherungskopie aus Sicherheitsgründen.
8.2 Rechte an geistigem Eigentum: Alle geistigen Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse und Know-how, die an den von uns bereitgestellten Waren, Software oder Dienstleistungen bestehen oder daraus entstehen, Rheonics (zusammen “Rheonics IP“) bleibt ausschließliches Eigentum von RheonicsDer Kauf von Waren oder Dienstleistungen überträgt kein Eigentumsrecht an Rheonics Das geistige Eigentum wird dem Kunden übertragen, mit Ausnahme der beschränkten Lizenz zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Ware.
8.3 Dem Kunden wird ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software, einschließlich aller zugehörigen Dokumentationen und Aktualisierungen, ausschließlich zum Betrieb des Produkts gemäß dem vorgesehenen Zweck eingeräumt. In der Regel werden keine Quellprogramme bereitgestellt.
9. Garantie
9.1 Die als mangelhaft beanstandeten Waren sind zurückzusenden an Rheonics Zur Prüfung in der Originalverpackung oder einer gleichwertigen Verpackung. Vor jeder Rücksendung muss der Kunde eine Dekontaminationserklärung vorlegen, die bestätigt, dass der Sensor gereinigt wurde und frei von gefährlichen, giftigen oder radioaktiven Substanzen ist. Rheonics behält sich das Recht vor, die Annahme von nicht näher spezifizierten oder kontaminierten Sendungen zu verweigern. Rheonics Mängelbeseitigung erfolgt bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch und innerhalb der Gewährleistungsfrist. Es ist bei Rheonics' Ermessen ob Rheonics den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben.
9.2 Die gelieferten Artikel sind unmittelbar nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Sie gelten als vom Kunden abgenommen, wenn uns innerhalb von sieben Werktagen nach Lieferung keine schriftliche Mängelanzeige zugeht.
9.3 Im Falle von Sachmängeln der gelieferten Artikel sind wir zunächst verpflichtet und berechtigt, diese nach unserer Wahl zu reparieren oder Ersatz zu liefern.
9.4 Spezifikationen von RheonicsDie Warenangaben (Bilder, Zeichnungen, Gewicht, Maße usw.) sind als Durchschnittswerte zu betrachten, sofern in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich bestimmte Parameter garantiert werden.
9.5 Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn die Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht beachtet werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die strikte Einhaltung der Installationshandbücher für explosionsgefährdete Bereiche/EX-Bereiche und die Verwendung zertifizierter Zener-Barrieren, wo erforderlich), wenn Änderungen an Lieferungen oder Dienstleistungen vorgenommen werden, wenn Teile ausgetauscht oder Materialien verwendet werden, die nicht den ursprünglichen Produktspezifikationen entsprechen. Rheonics.
9.6 Erweiterte Garantie und Support: Verlängerte Garantiezeiten und zusätzliche Supportleistungen können vom Kunden nur dann erworben werden, wenn dies ausdrücklich angeboten wird von Rheonics für das jeweilige Produkt oder die jeweilige Lösung. Die Verfügbarkeit solcher erweiterter Bedingungen finden Sie unter Rheonics'nach alleinigem Ermessen und muss in der Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführt werden. Der bloße Kauf eines Rheonics Der Sensor oder das System berechtigt den Kunden nicht automatisch zum Kauf von Garantieverlängerungen oder Supportleistungen.
10. Beschränkte Haftung
10.1 Unsere Haftung für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aber wegen Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ist, soweit sie auf unser Verschulden im jeweiligen Fall beruht, gemäß diesem Abschnitt 10 beschränkt.
10.2 Wir haften nicht für einfache Fahrlässigkeit unserer Organe, Partner, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, es sei denn, wesentliche Vertragspflichten werden verletzt. Als wesentlich für den Vertrag gelten die Pflichten zur unverzüglichen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Mängelfreiheit, sofern diese die Funktion oder Nutzung nicht nur geringfügig beeinträchtigen, sowie die Pflichten zur Beratung, zum Schutz und zur Sorgfalt, die es dem Kunden ermöglichen, den Liefergegenstand vertragsgemäß zu nutzen oder die dazu dienen, Leben und Gesundheit des Kunden oder seines Personals oder dessen Eigentum vor erheblichen Schäden zu schützen.
10.3 Soweit wir aufgrund von § 10 Abs. 2 für Schäden haften, ist unsere Haftung auf Schäden beschränkt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorhergesehen haben oder die wir unter Berücksichtigung der Umstände bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätten vorhersehen müssen. Im Übrigen sind mittelbare Schäden und Folgeschäden aufgrund von Mängeln des Liefergegenstands nur insoweit ersatzfähig, als solche Schäden typischerweise bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands zu erwarten sind.
10.4 Monetäre Haftungsobergrenze: Ungeachtet aller anderen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, RheonicsDie Gesamthaftung für alle Ansprüche, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, ist streng auf den niedrigeren der folgenden Beträge beschränkt: (a) Zehntausend US-Dollar (USD 10,000); oder (b) den vom Kunden tatsächlich für den jeweiligen Sensor oder das System gezahlten Preis, der/das Anlass zu dem Anspruch gegeben hat.
11. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte
11.1 Im Falle von Ansprüchen gegen den Kunden wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder eines Urheberrechts bei der Nutzung von Lieferungen oder Dienstleistungen, die von Rheonics entsprechend der vertraglich festgelegten Art und Weise, Rheonics Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung dieser Lieferungen oder Leistungen zu verschaffen, vorausgesetzt, dass der Kunde die Inanspruchnahme Dritter unverzüglich schriftlich anzeigt RheonicsDas Recht, alle angemessenen defensiven und außergerichtlichen Maßnahmen zu ergreifen, bleibt vorbehalten.
11.2 Der Kunde hat keine weiteren Ansprüche wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten, sofern Rheonics weder wesentliche Vertragspflichten verletzt noch Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.
12. Entsorgungs- und Entwicklungsergebnisse
12.1 Der Kunde ist verpflichtet, die den Waren beiliegenden Dokumente genau zu beachten und die ordnungsgemäße Entsorgung der Waren gemäß den geltenden Gesetzen sicherzustellen.
12.2 Ist der Kunde Kaufmann, so ist er verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten zu entsorgen. Im Falle eines Weiterverkaufs der Ware oder von Teilen davon ist der Kunde verpflichtet, diese Verpflichtung auf den Käufer der Ware oder von Teilen davon zu übertragen. Ist der Kunde Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Abfallentsorgung.
12.3 Dem Kunden wird das nicht ausschließliche Recht eingeräumt, die mit dem Produkt gelieferte Software in Verbindung mit dem Produkt zu verwenden.
12.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software anzufertigen, außer zum Zweck der Nutzung der Software gemäß Abschnitt 12 Absatz 3 oder zu Sicherungszwecken.
12.5 Der Kunde darf seine Rechte an der Software nur dann an Dritte übertragen, wenn gleichzeitig das Eigentum an dem betreffenden Produkt (insbesondere einem Hardwareprodukt) an diesen Dritten übertragen wird und der Kunde keinerlei Kopie der Software behält.
12.6 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind wir nicht verpflichtet, den Quellcode der Software zur Verfügung zu stellen.
12.7 Alle Ergebnisse unserer Entwicklungsdienstleistungen bleiben unser geistiges Eigentum. Dies umfasst auch Erfindungen, Ideen, Konzepte, Designs und Verbesserungen, unabhängig davon, ob sie patentierbar oder gesetzlich geschützt sind. Der Kunde behält das Eigentum an bereits vorhandenen, ihm zur Verfügung gestellten Daten. Rheonicsaber gewährt Rheonics eine unbefristete, lizenzgebührenfreie Lizenz zur Nutzung dieser Daten zur internen Verbesserung der Sensoren und Algorithmen.
12.8 Ansprüche des Kunden wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten sind ausgeschlossen, soweit der Kunde für die Verletzung verantwortlich ist oder soweit die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten auf besonderen Anforderungen des Kunden, auf einer für uns nicht vorhersehbaren Verwendung, auf vom Kunden vorgenommenen Änderungen an der Lieferung oder auf der Verwendung der Liefergegenstände in Verbindung mit anderen, nicht von uns gelieferten Gegenständen beruht.
13. Miet- und Testeinheiten
13.1 Anwendbarkeit: Dieser Abschnitt 13 gilt für alle Waren, die dem Kunden zur Miete, zum Testen, zur Vorführung oder zur Evaluierung („Evaluierungseinheiten“) zur Verfügung gestellt werden. Alle übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschließlich Gewährleistung, Haftung und Dekontamination) bleiben davon unberührt. sinngemäß an Bewertungseinheiten, sofern in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
13.2 Titel und Risiko: Die Evaluierungseinheiten bleiben alleiniges Eigentum von RheonicsDer Kunde fungiert als Verwahrer und trägt das volle Risiko des Verlusts, Diebstahls, der Beschädigung oder Zerstörung der Evaluierungseinheiten vom Zeitpunkt der Lieferung bis zu deren Rückgabe. RheonicsDer Kunde verpflichtet sich, die Evaluierungseinheiten frei von jeglichen Pfandrechten, Beschlagnahmungen oder Belastungen zu halten.
13.3 Rückgabe und Dekontamination: Nach Ablauf der vereinbarten Testphase muss der Kunde die Testgeräte unverzüglich zurücksenden an Rheonics auf Kosten des Kunden. Abschnitt 9.1 bezüglich der obligatorischen Dekontaminationserklärung gilt strikt für alle zurückgesendeten Evaluierungseinheiten.
13.4 Kaufkonvertierung: Wenn der Kunde die Testgeräte nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Ablauf der vereinbarten Frist zurücksendet oder wenn die Geräte in einem beschädigten Zustand (über normale Abnutzung hinaus) zurückgegeben werden, Rheonics Wir behalten uns das Recht vor, dem Kunden den vollen, jeweils gültigen Listenpreis der Waren in Rechnung zu stellen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass diese Rechnung sofort fällig und zahlbar ist.
13.5 Mietgebühren: Vom Kunden gezahlte Miet- oder Bewertungsgebühren sind nicht erstattungsfähig. Sie können nur dann auf den Kaufpreis des Geräts angerechnet werden, wenn dies in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurde. Die bloße Zahlung der Mietgebühren stellt keine Eigentumsübertragung dar.
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
14.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, werden keine Informationen an Rheonics im Zusammenhang mit Bestellungen gelten als vertraulich, sofern ihre Vertraulichkeit nicht offensichtlich ist.
14.2 Rheonics weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung gespeichert werden können Rheonics und kann an verbundene Unternehmen übertragen werden Rheonics in England, Rheonics Gruppe.
14.3 Wir können alle Daten, die sich auf den Kunden beziehen, speichern und verarbeiten, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung des Kaufvertrags erforderlich ist und solange wir nach geltendem Recht zur Aufbewahrung dieser Daten verpflichtet sind.
14.4 Wir werden ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weitergeben, es sei denn, eine Offenlegung ist nach geltendem Recht erforderlich.
15. Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
16. Produktlebenszyklus und Obsoleszenz
17. Anwendbares Recht und zuständige Gerichte
17.1 Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Rheonics Das in der Auftragsbestätigung genannte Konzernunternehmen. Rheonics ist berechtigt, den Kunden auch am Sitz des Kunden zu verklagen.
17.2 Anwendbares Recht: Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Landes (und gegebenenfalls des Bundeslandes/Kantons), in dem der Verkauf stattfindet, und ist nach diesem auszulegen. Rheonics Die Gesellschaft wird gegründet. In Ermangelung einer spezifischen Rheonics die verkaufende Einheit wird identifiziert, oder wenn die verkaufende Einheit ist Rheonics GmbH, die Gesetze von Schweiz ist anzuwenden, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
17.3 Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder nichtig sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln oder Teile davon unberührt.
